Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Führerschein Camp Ostern 2018
21.02.2018 | FAHRSCHUL-NEWS#FÜHRERSCHEINCAMPOSTER2018# FÜHRERSCHEIN CAMP OSTERN 2018 Gerne bieten wir Euch für die Ferienzeit wieder zusätzliche Theoriezeiten an. Wer diese nutzt, schafft es innerhalb der Ferien die komplette Theoriestunden durch zu ziehen :-) Hier sind die zusätzlichen Öffnungszeiten für das Führerschein-Camp in den O s t e r f e r i e n 2018: 1. Ferienwoche Montag, 19.03. Wardenburg 19.30 Uhr Dienstag, 20.03. Wardenburg 11 Uhr bis 12.30 Uhr und abends Sandkrug 19.00 Uhr Mittwoch, 21.03. Wardenburg 19.30 Uhr Donnerstag, 22.03. Wardenburg 11 Uhr bis 12.30 Uhr und abends Sandkrug 19.00 Uhr ____________________________________________________ 2. Ferienwoche Montag, 26.03.. Wardenburg 19.30 Uhr Dienstag, 27.03. Wardenburg 11 Uhr bis 12.30 Uhr und abends Sandkrug 19.00 Uhr Mittwoch, 28.03. Wardenburg 19.30 Uhr Donnerstag, 29.03.. Wardenburg 11 Uhr bis 12.30 Uhr und abends Sandkrug 19.00 Uhr 3. Abschluss Dienstag, 03.04. Wardenburg 11 Uhr bis 12.30 Uhr und abends Sandkrug 19.00 Uhr Über Euren Besuch freut sich das Team der Fahrschule Müller :-)
Mehr erfahren >Erste Hilfe Kurs am 17.03.2018
19.02.2018 | FAHRSCHUL-NEWSAm Samstag, 17.03.2018 findet im Unterrichtsraum der Fahrschule Müller in Wardenburg ein Erste Hilfe Kurs statt. Beginn ist um 9 Uhr. Anmeldungen können direkt bei Kerstin in der Fahrschule oder aber online unter dem Punkt Kurse&Seminare erfolgen. Auf den Kursus mit Euch freut sich das Team der Fahrschule Müller und Lars Jacobsen als Umsetzer und Seminarleiter
Mehr erfahren >Alkohol am Steuer
16.02.2018 | FAHRSCHUL-WISSENWer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen. Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Lady‘s Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr sind Bier, Wein und Schnaps eine der häufigsten Unfallursachen, häufig mit fatalen Folgen. Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. #userInhaber# ist als Inhaber der #userName# von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“. Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt #userInhaber#. „Im Straßenverkehr, wo auf unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteile erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“ Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissens angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß #userInhaber#. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung, um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. #userInhaber# empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Alkohol am Steuer
16.02.2018 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Helau, Alaaf und Ahoi – in vielen Regionen Deutschlands feierten die Menschen in den letzten Tagen Karneval. Da die Narren traditionell ein durstiges Völkchen sind, geht es dabei zumeist feuchtfröhlich zu. Doch die ausgelassene Stimmung verleitet schnell zu Unvernunft und Selbstüberschätzung. Im Straßenverkehr ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen. Aber auch bei weniger schwerwiegendem Ausgang winken hohe Strafen und empfindliche Bußgelder. Wir verraten Dir diesen Monat, warum Alkohol nicht nur zur fünften Jahreszeit am Steuer nichts zu suchen hat und geben Tipps, wie Du jederzeit einen klaren Kopf behältst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Erste Hilfe Kurs am 17.02.2018
31.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWSAm Samstag, 17.02.1018 findet im Unterrichtsraum der Fahrschule Müller in Wardenburg ein Erste Hilfe Kurs statt. Beginn ist um 9 Uhr. Anmeldungen können direkt bei Kerstin in der Fahrschule oder aber online unter dem Punkt Kurse&Seminare erfolgen. Auf den Kursus mit Euch freut sich das Team der Fahrschule Müller und Lars Jacobsen als Umsetzer und Seminarleiter
Mehr erfahren >Fahrereignungseminar (FES Punkteabbau)
28.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWSEin Fahreignungsseminar (FES) ist in zwei Abschnitte unterteilt: - der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und - der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme Voraussetzung: 1. Punktestand zwischen 1 bis max. 5 Punkte in Flensburg ( Sie dürfen auch bei 6 oder 7 Punkte das Seminar machen, dann allerdings ohne Abzug von einem Punkt) und 2. innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar/FES gemacht. Sinnvollerweise wird zuerst mit der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme gestartet, bei einem dafür berechtigten und zugelassenen Fahrlehrer. Dauer: 2x90min (Modul 1 & Modul 2) wobei mit dem 2 Modul frühestens eine Woche nach Abschluss des Modul 1 gestartet werden darf. Dieses kann als Einzelseminar, oder mit bis zu 6 Teilnehmern gemacht werden. Ziel dieser Teilmaßnahme ist es, laut § 42 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. Das heisst ganz einfach für Sie und uns: Wir wollen Ihre Fahrerlaubnis/Führerschein erhalten und dafür sorgen, dass dies in Zukunft auch so bleibt. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme darf nur von einem dafür zugelassenen Verkehrspsychologen durchgeführt werden. Gerne stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Dauer: 2x75min, wobei die 2 Sitzung frühestens 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung starten darf. Nachdem dieses abgeschlossen ist, haben Sie eine Teilnahmebescheinigunge bekommen .Diese reichen Sie bei Ihrem zuständigem SVA (Straßenverkehrsamt) ein und sollten ca. nach einer Woche einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg gutgeschrieben bekommen. Seminarbeginn: 05.01.2018 um 9 Uhr
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