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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Alkohol am Steuer

16.02.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen. Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Lady‘s Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr sind Bier, Wein und Schnaps eine der häufigsten Unfallursachen, häufig mit fatalen Folgen. Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. #userInhaber# ist als Inhaber der #userName# von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“. Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt #userInhaber#. „Im Straßenverkehr, wo auf unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteile erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“ Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissens angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß #userInhaber#. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung, um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. #userInhaber# empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Fahrereignungseminar (FES Punkteabbau)

28.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWS

Ein Fahreignungsseminar (FES) ist in zwei Abschnitte unterteilt:   - der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und   - der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme        Voraussetzung:   1. Punktestand zwischen 1 bis max. 5 Punkte in Flensburg ( Sie dürfen auch bei 6 oder 7 Punkte das Seminar machen, dann allerdings ohne Abzug von einem Punkt) und    2. innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar/FES gemacht.          Sinnvollerweise wird zuerst mit der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme gestartet, bei einem dafür berechtigten und zugelassenen Fahrlehrer. Dauer: 2x90min (Modul 1 & Modul 2) wobei mit dem 2 Modul frühestens eine Woche nach Abschluss des Modul 1 gestartet werden darf.   Dieses kann als Einzelseminar, oder mit bis zu 6 Teilnehmern gemacht werden.   Ziel dieser Teilmaßnahme ist es, laut § 42 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen.     Das heisst ganz einfach für Sie und uns: Wir wollen Ihre Fahrerlaubnis/Führerschein erhalten und dafür sorgen, dass dies in Zukunft auch so bleibt.     Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme darf nur von einem dafür zugelassenen Verkehrspsychologen durchgeführt werden. Gerne stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Dauer: 2x75min, wobei die 2 Sitzung frühestens 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung starten darf.   Nachdem dieses abgeschlossen ist, haben Sie eine Teilnahmebescheinigunge bekommen .Diese reichen Sie bei Ihrem zuständigem SVA (Straßenverkehrsamt) ein und sollten ca. nach einer Woche einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg gutgeschrieben bekommen.   Seminarbeginn: 05.01.2018 um 9 Uhr

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